Der Übergang vom Kindergarten, bzw. der Kindertagesstätte in die Schule ist ein Übergang, der begleitet stattfindet. Passend zu einem unserer Leitsätze:
Wir gestalten Übergänge so, dass sie gelingen.
Rechtliche Vorgaben zur Einschulung
- Für Kinder, die bis zum 30.6. des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, besteht die allgemeine Schulpflicht.
- „Kann-Kinder", also Kinder, die bis zum 30.6. des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.
- Ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch kann durch die Eltern oder die Schule erfolgen. Die Bewilligung obliegt der Schulleitung.
Bausteine der Kooperation
- Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen im Kindergarten beim Besuch der Kooperationslehrkraft
- Gruppenangebote durch die Kooperationslehrerin
- Einzelangebote durch die Kooperationslehrerin
- 2 Besuche in der Schule
Ziel: Gemeinsam den Übergang KiGa/ KiTa - Schule erleichtern
Wichtige Termine
- Der Elternabend zum Thema Schulfähigkeit findet in der Regel Anfang Dezember statt.*
- Die Schulanmeldung ist Mitte März.*
- Die beiden Schulbesuche werden von den Erzieherinnen und der jeweiligen Klassenlehrerin festgelegt und im KiGa/ KiTa bekannt gegeben.
- Der Elternabend für die neuen Erstklässler findet in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres statt. Sie erhalten eine Einladung.
- Die Einschulung findet in der Regel am ersten Donnerstag der ersten Schulwoche im neuen Schuljahr statt.
* Schulpflichtige Kinder und deren Eltern werden persönlich eingeladen. Eltern von „Kann-Kindern" müssen sich selbst bei der Schule melden.