Der Übergang vom Kindergarten, bzw. der Kindertagesstätte in die Schule ist ein Übergang, der begleitet stattfindet. Passend zu einem unserer Leitsätze:

Wir gestalten Übergänge so, dass sie gelingen.

Rechtliche Vorgaben zur Einschulung

  • Für Kinder, die bis zum 30.6. des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, besteht die allgemeine Schulpflicht.
  • „Kann-Kinder", also Kinder, die bis zum 30.6. des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.
  • Ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch kann durch die Eltern oder die Schule erfolgen. Die Bewilligung obliegt der Schulleitung.

 

Bausteine der Kooperation

  • Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen im Kindergarten beim Besuch der Kooperationslehrkraft
  • Gruppenangebote durch die Kooperationslehrerin
  • Einzelangebote durch die Kooperationslehrerin
  • 2 Besuche in der Schule

Ziel: Gemeinsam den Übergang KiGa/ KiTa - Schule erleichtern

 

Wichtige Termine

  • Der Elternabend zum Thema Schulfähigkeit findet in der Regel Anfang Dezember statt.*
  • Die Schulanmeldung ist Mitte März.*
  • Die beiden Schulbesuche werden von den Erzieherinnen und der jeweiligen Klassenlehrerin festgelegt und im KiGa/ KiTa bekannt gegeben.
  • Der Elternabend für die neuen Erstklässler findet in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres statt. Sie erhalten eine Einladung.
  • Die Einschulung findet in der Regel am ersten Donnerstag der ersten Schulwoche im neuen Schuljahr statt.

 

* Schulpflichtige Kinder und deren Eltern werden persönlich eingeladen. Eltern von „Kann-Kindern" müssen sich selbst bei der Schule melden.