Auf der Grundlage der Verordnung zur Leistungsbeurteilung an Grundschulen vom August 2016 entwickelte die Schule ein motivationsfreundliches Leistungsbeurteilungskonzept.

Die Grundlagen der Leistungsbeurteilung sind in einem Lern- und Entwicklungsbogen dokumentiert, den wir in Klasse 1 beginnen und mit dem Übergang in die weiterführende Schule abschließen.
 
Mit Hilfe des Lerntagebuchs werden regelmäßig Lernentwicklungsgespräche mit den Kindern geführt. Alle Kinder werden dazu aufgefordert, ihre Entwicklung zu reflektieren. Dies geschieht zunächst mit einfachen Instrumenten.
 
Jedes Kind nimmt zu Beginn des regulär im ersten Halbjahr stattfindenen Elterngespräches teil und eröffnet dieses mit seinem Blick auf die schulische Entwicklung.
 
Für die Fächer der Klassenstufen 3 und 4 wurden jeweils die Form, die Kriterien und die Anzahl der Leistungsmessungen festgelegt. Sie können diese im Downloadbereich finden.

 

Schulgesetz - Allgemeine Grundlagen der Notenbildungsverordnung

Grundschule (Schulbericht):

§1 Schulbericht in Klasse 1 und 2
(1) In den Klassen 1 und 2 tritt an Stelle des Jahreszeugnisses und der Halbjahresinformation der Schulbericht....
(2) Im Schulbericht werden sachliche Feststellungen zum Verhaltensbereich, zum Arbeitsbereich und zum Lernbereich getroffen,....Beim Schulbericht zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 2 sind für die Fächer Deutsch und Mathematik ganze Noten im Lernbereich auszubringen.
(3) Zur Abfassung des Schulberichts sollen die vom Schüler im Unterricht und als Hausaufgabe gefertigten schriftlichen und praktischen Arbeiten sowie seine mündlichen Äußerungen sorgfältig beobachtet werden.
(4) .... Die Gesamtlehrerkonferenz kann mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats beschließen, dass der Schulbericht zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 2 durch ein Gespräch ersetzt wird, das der Klassenlehrer nach Beratung der Klassenkonferenz mit den Eltern führt.
(5) Der Schulbericht wird von der Klassenkonferenz erarbeitet und beschlossen....

Grundschule (Versetzungsordnung)
§1 Versetzungsanforderungen

(1) Von Klasse 1 nach Klasse 2 steigt ein Schüler ohne Versetzungsentscheidung auf. Im Übrigen werden nur die Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt, die aufgrund ihrer Leistungen den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind. ....
(2) Die Voraussetzungen für eine Versetzung gemäß Absatz 1 Satz 2 liegen vor:
1. Von Klasse 2 nach Klasse 3, wenn der Schüler im Jahreszeugnis in keinem der Fächer Deutsch und Mathematik die Note „ungenügend" und in nicht mehr als einem der Fächer die Note „mangelhaft" erreicht hat;

§4 Überspringen einer Klasse
2. Schüler, deren Gesamtleistungen so überdurchschnittlich sind, dass ein Verbleib in der bisherigen Klasse pädagogisch nicht sinnvoll erscheint, können in der Regel am Ende der ersten Schulhalbjahres der Klassen 1 bis 3 in die nächsthöhere Klasse oder zum Schuljahresende der Klassen 1 bis 2 in die übernächste Klasse wechseln. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. An der Klassenkonferenz nehmen die Lehrer der Klasse, in die der Schüler übertreten soll, mit beratender Stimme teil.

§5 Freiwillige Wiederholung einer Klasse
(1) Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs dieser Klassen gestattet, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, während der Klasse 2,....
(2) Die freiwillige Wiederholung hat zur Folge, dass die zuletzt ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht getroffen gilt. Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit „wiederholt freiwillig" zu vermerken.

Verbleib in der Eingangsklasse (M-Klasse)
Ein freiwilliger Verbleib in der Eingangsstufe ist möglich und in Absprache mit den Eltern zu entscheiden.

Umsetzung an der Grundschule der Gemeinschaftsschule Heckengäu

Grundschule (Schulbericht und Lernentwicklungsgespräche)

1. Wir verfassen am Ende des 1. Schuljahres und am Ende des 2. Schuljahres einen Schulbericht.
2. Zum Ende des 1. Schulhalbjahres in Klasse 1 und zum Ende des 1. Schulhalbjahres der Klasse 2 führen wir Elterngespräche über die Lernentwicklung des Kindes, wobei das Elterngespräch in der 2. Klasse verbindlich ist, da es die Halbjahresinformation ersetzt.

Wir arbeiten hier auf der Grundlage des Lern- und Entwicklungsbogens und dem Lerntagebuch. Das Kind übernimmt einen kleinen Teil des Gesprächs selbst, danach führen Eltern das Gespräch mit der Lehrkraft ohne das Kind weiter.
3. Am Ende des 2. Schuljahres schreiben wir einen Schulbericht, dem die ganzen Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik beigefügt sind.