Schulordnung der Gemeinschaftsschule
Primar- und Sekundarstufe
Vorwort
Die Schule ist eine Gemeinschaft von Menschen, die für eine bestimmte Zeit des Tages auf engem Raum zusammen leben und arbeiten.
Wesentliche Voraussetzungen dieses Zusammenlebens sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme auf den anderen und die Anerkennung von Regeln, damit sowohl der Bildungsauftrag der Schule als auch der Wunsch des Einzelnen, sich wohlzufühlen, erfüllt werden können. Die Lehrkräfte, Betreuungskräfte, Sozialpädagoginnen und sonst an der Schule tätigen Personen tragen besondere Verantwortung, deshalb müssen ihre Anweisungen befolgt werden.
1. Allgemeines Verhalten
- Wir sind freundlich und hilfsbereit untereinander.
- Wir begegnen anderen so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
- Wir begrüßen uns gegenseitig.
- Wir kommen unseren Mitschüler*innen nicht zu nahe.
- Wir benutzen keine Schimpfwörter
- Wir schreien einander nicht an.
- Wir lösen Konflikte durch Gespräche.
- Wir drängeln nicht beim Bäcker.
2. So wird das Schulleben angenehm.
- Wir bringen nur mit, was in der Schule benötigt wird.
- Jacken, Mäntel und Mützen hängen wir an der Garderobe auf. Wir achten darauf, dass sich darin keine Wertsachen und kein Bargeld befinden.
- Wir achten auf unsere Gesundheit: Das Jugendschutzgesetz ist unsere Grundlage hierfür.
- Wir behandeln Schuleigentum pfleglich. Alle Einrichtungen der Schule sind für uns da und wir gehen sorgfältig damit um.
- Das Eigentum anderer rühren wir nicht an. Für Schaden, der durch mein Verhalten entstanden ist, muss ich aufkommen.
- Wir fühlen uns für die Sauberkeit und die Ordnung in unserer Schule mitverantwortlich.
- Abfälle gehören immer in den entsprechenden Abfalleimer. Am Besten ist es, Abfälle überhaupt zu vermeiden.
3. Verhalten vor und nach dem Unterricht
- Wir dürfen ab 7:40 Uhr in die Klassenzimmer.
- Nach dem Unterricht verlassen wir zügig das Schulgebäude.
- Wir verlassen jeden Raum zu jeder Zeit sauber und ordentlich. Nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle hoch.
- Die Ordnungsdienste sorgen für Sauberkeit der Tafel und auf dem Boden, Ordnung der Stühle und Tische, das Schließen der Fenster und Türe und das Löschen der Lichter. Für die Ordnung unter den Bänken sorgt jeder selbst.
- Unsere Sportkleidung nehmen wir aus hygienischen Gründen mit nach Hause.
- Wenn wir zur zweiten Stunde Unterricht haben oder in der Mittagspause an der Schule bleiben, halten wir uns in dem dafür vorgesehenen Bereich auf.
4. Verhalten im Unterricht
- Wir beginnen den Unterricht pünktlich.
- Während der Unterrichtsblöcke bleiben wir im Klassenzimmer.
- Lärm und Geschrei auf den Gängen stören den Unterricht. Wir wechseln die Unterrichtsräume leise.
- Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, benachrichtigt der Klassensprecher/die Klassensprecherin die Lehrkraft im benachbarten Klassenzimmer und die Schulleitung.
5. Verhalten in den Pausen
- Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
- In den Pausen lüften wir die Zimmer und verlassen das Schulgebäude zügig. Wir verhalten uns so, dass wir andere und uns nicht gefährden.
- Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
- Wir dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
- Das Werfen von Schneebällen ist grundsätzlich verboten. Die Verletzungsgefahr ist leider zu groß.
6. Digitale Medien und ihre Verwendung im Rahmen der Schule
- Wir möchten, dass unsere Schüler*innen entsprechend ihres Alters digitale Geräte verantwortungsvoll nutzen (lernen). Dies soll im Einklang mit den Leitzielen der Schule (wertschätzender Umgang miteinander, konstruktiver Umgang mit Konflikten, Recht auf ungestörte Teilnahme am Unterricht) stehen.
- Deshalb steht der zielgerichtete Einsatz digitaler Medien im Vordergrund.
- Das Mitführen von Smartphones, Tablets und Wearables (internetfähige am Körper getragene Geräte wie z.B. Smartwatches, Smart-Speaker etc.) ist geduldet, solange diese Geräte nicht in Erscheinung treten. Das heißt, sie sind stumm oder ausgeschaltet und möglichst in den Schultaschen aufzubewahren.
- Für unterrichtliche Zwecke kann die Lehrkraft eine ausdrückliche Ausnahme für die Schüler*innen oder sich selbst machen.
- Sollten die Geräte während des Unterrichtstages (ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft) in Erscheinung treten, so werden diese einbehalten und am Ende des Schultages wieder zurückgegeben.